Das Double-Opt-In Verfahren

Rechtlich zulässig ist das Versenden von Mailings und Newslettern nur mit der Einwilligung der Empfänger. Hierzu nutzt man das Double-Opt-In Verfahren. Bei diesem Verfahren trägt sich der Empfänger z. B. auf einer Website oder in einem Shop für einen Newsletter ein. Danach erhält er eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, den er anklicken muss. Damit wird sichergestellt, dass sich der Inhaber der E-Mail Adresse auch tatsächlich für den Erhalt des Newsletters eingetragen hat. Erst dann darf der Versand von E-Mails erfolgen. Erfolgt keine Bestätigung, ist die Adresse wertlos und darf nicht verwendet werden.

Zuletzt aktualisiert am 16. Dezember 2022 von Jeannette Czarkowski.

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